Montag, 13. Juli 2009

Kurzarbeitergeld und KUG

Outsourcing der KUG Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung.


Umfassende Leistungen rund um die Berechnung sowie Abrechnung von Kurzarbeit bzw. Kurzarbeitergeld (KUG) sowie die Erstellung sämtlicher benötigter Unterlagen in Form der vorgeschriebenen Listen und Anträge:

  • Berechnung des Unterschiedsbetrages (SOLL- und IST-Entgelt),

  • Erstellung der Lohnabrechnung für Mitabreiter in Kurzarbeit (Basis amtliche Tabellen),

  • Berechnung der Sozialversicherungs-Beiträge (Ausfallentgelt, Arbeitslosenversicherung ...),

  • Erstellung des KUG-Antrages (monatlich)

  • Erstellung KUG-Abrechnungsliste (monatlich).


Übernahme dieser Arbeiten als monatliche Pauschale von Euro 5,75 je Mitarbeiter.


Weitere detaillierte Informationen zur Lohnabrechnung von Kurzarbeitergeld unter http://www.lohnunion.de/ sowie auf den Folgeseiten.

Freitag, 15. Mai 2009

Kurzarbeitergeld (KUG) korrekte Berechnung der Lohnabrechnung

Outsourcing der Lohnabrechnung, Gehaltsabrechnung und Personalabrechnung, ist mitunter der einfachste Weg zu korrekten Berechnung der Kurzarbeit (KUG).

Der Umfang einer korrekten und dementsprechend individuellen Lohnabrechnung im Rahmen der gesetzlichen Erfordernisse zum Anspruch und Berechnung des Kurzarbeitergeld sind umfassend.

In wirtschaftlich schwierigen Zeiten kann das Kurzarbeitergeld schnell und nachhaltig die Kosten der Lohnabrechnung entlasten. 

Die Agenturen für Arbeit erstatten beispielsweise die Hälfte der Beiträge zur Sozialversicherung, die auf Kurzarbeit entfallen oder erteilen Zuschüsse - bis zu 100% - bei Weiterbildungsmaßnahmen für in Kurzarbeit stehenden Mitarbeiter ... (befristet gültig bis Ende 2010).

In Summe geehen, werden die Antragstellung und das Verfahren mit der Agentur für Arbeit zum Kurzarbeitergeld vereinfacht. 

Weitere Informationen, Presseberichten und  Veröffentlichungen sowie Newslettern rund um die Dienstleistungen zur laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnung bzw. Entgelt- und Personalabrechnung finden Sie im Pressebereich der LOHNunion GmbH. 

Donnerstag, 26. März 2009

Outsourcing der Lohnbuchhaltung


Umfassende Leistungen im Rahmen des Outsourcing von Lohnabrechnungen, Gehaltsabrechnungen sowie der laufenden Personalabrechnung. 


Zusätzlich werden Lösungen zu allen Fragen des Personalmanagement als auch der Reisekostenabrechnung - als Ergänzung zur Lohnbuchhaltung - angeboten.
Detaillierte Preisangaben zur Lohnabrechnung als auch Flatrate-Pauschalen für zusätzliche Arbeiten zur Gehaltsabrechnung werden dargestellt.



Weitere Informationen, Presseberichten und  Veröffentlichungen sowie Newslettern rund um die Dienstleistungen zur laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnung bzw. Entgelt- und Personalabrechnung finden Sie im Pressebereich der LOHNunion GmbH.

Montag, 9. Februar 2009

Lohnbüro für Lohnbuchhaltung und Gehaltsabrechnung


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Outsourcing der Personalabrechnung sowie der Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung mit branchenspezifischen Angeboten zur jeweiligen Entgeltabrechnung. 

Interessenten erhalten branchenspezifische Flatrate-Angebote nach konkreter Aufgabenstellung von Seiten des Geschäftkundenservice.

usatzleistungen rund um die Abrechnung von Lohn und Gehalt. Ergänzende Lösungen zur Zeiterfassung, Reisekostenabrechnung bis zum Personalmanagement (Software oder ASP) mit direktem Datenzugriff auf alle Lohnabrechnungen der zurückliegenden Personalabrechnung.  

Weitere Informationen, Presseberichten und  Veröffentlichungen sowie Newslettern rund um die Dienstleistungen zur laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnung bzw. Entgelt- und Personalabrechnung finden Sie im Pressebereich der LOHNunion GmbH.

Donnerstag, 1. Januar 2009

Sofortmeldungen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung

Ab 2009 werden die Sofortmeldungen wieder eingeführt (Januar 2009)


Mit dem 01.01.2009 wurde die Sofortmeldung wieder eingeführt. Ziel der Sofortmeldungen ist, die illegale Beschäftigung und die Schwarzarbeit einzudämmen. 


Angaben / Inhalte zur Sofortmeldung

Personen, die in bestimmten Branchen beschäftigt sind, müssen durch den Arbeitgeber  bereits am Tag des Beschäftigungsbeginns an die Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung gemeldet werden.

Folgende Angaben muss die Sofortmeldung enthalten:
  • Vorname und Name des Beschäftigten
  • Tag der Beschäftigungsaufnahme
  • Versicherungsnummer des Beschäftigten (alternativ Geburtsdatum / Geburtsort /  Anschrift)
  • Betriebsnummer des Arbeitgebers
Für die Sofortmeldung ist der Meldegrund "20" anzuwenden. 


Branchen für die elektronische Sofortmeldung

Ab dem 01.01.2009 ist eine Sofortmeldung für folgende Branchen erforderlich:
  • Baugewerbe
  • Personenbeförderungsgewerbe
  • Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
  • Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe
  • Gebäudereinigungsgewerbe
  • Schaustellergewerbe
  • Unternehmer der Forstwirtschaft
  • Fleischwirtschaft
  • Messebau


Für weitere Informationen bzw. mögliche Aktualisierungen besuchen Sie den News-Bereich der LOHNunion GmbH.



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