Donnerstag, 1. Januar 2009

Sofortmeldungen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung

Ab 2009 werden die Sofortmeldungen wieder eingeführt (Januar 2009)


Mit dem 01.01.2009 wurde die Sofortmeldung wieder eingeführt. Ziel der Sofortmeldungen ist, die illegale Beschäftigung und die Schwarzarbeit einzudämmen. 


Angaben / Inhalte zur Sofortmeldung

Personen, die in bestimmten Branchen beschäftigt sind, müssen durch den Arbeitgeber  bereits am Tag des Beschäftigungsbeginns an die Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung gemeldet werden.

Folgende Angaben muss die Sofortmeldung enthalten:
  • Vorname und Name des Beschäftigten
  • Tag der Beschäftigungsaufnahme
  • Versicherungsnummer des Beschäftigten (alternativ Geburtsdatum / Geburtsort /  Anschrift)
  • Betriebsnummer des Arbeitgebers
Für die Sofortmeldung ist der Meldegrund "20" anzuwenden. 


Branchen für die elektronische Sofortmeldung

Ab dem 01.01.2009 ist eine Sofortmeldung für folgende Branchen erforderlich:
  • Baugewerbe
  • Personenbeförderungsgewerbe
  • Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
  • Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe
  • Gebäudereinigungsgewerbe
  • Schaustellergewerbe
  • Unternehmer der Forstwirtschaft
  • Fleischwirtschaft
  • Messebau


Für weitere Informationen bzw. mögliche Aktualisierungen besuchen Sie den News-Bereich der LOHNunion GmbH.



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