Ab 2009 werden die Sofortmeldungen wieder eingeführt (Januar 2009)
Mit dem 01.01.2009 wurde die Sofortmeldung wieder eingeführt. Ziel der Sofortmeldungen ist, die illegale Beschäftigung und die Schwarzarbeit einzudämmen.
Angaben / Inhalte zur Sofortmeldung
Personen, die in bestimmten Branchen beschäftigt sind, müssen durch den Arbeitgeber bereits am Tag des Beschäftigungsbeginns an die Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung gemeldet werden.
Folgende Angaben muss die Sofortmeldung enthalten:
Branchen für die elektronische Sofortmeldung
Ab dem 01.01.2009 ist eine Sofortmeldung für folgende Branchen erforderlich:
Angaben / Inhalte zur Sofortmeldung
Personen, die in bestimmten Branchen beschäftigt sind, müssen durch den Arbeitgeber bereits am Tag des Beschäftigungsbeginns an die Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung gemeldet werden.
Folgende Angaben muss die Sofortmeldung enthalten:
- Vorname und Name des Beschäftigten
- Tag der Beschäftigungsaufnahme
- Versicherungsnummer des Beschäftigten (alternativ Geburtsdatum / Geburtsort / Anschrift)
- Betriebsnummer des Arbeitgebers
Branchen für die elektronische Sofortmeldung
Ab dem 01.01.2009 ist eine Sofortmeldung für folgende Branchen erforderlich:
- Baugewerbe
- Personenbeförderungsgewerbe
- Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
- Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe
- Gebäudereinigungsgewerbe
- Schaustellergewerbe
- Unternehmer der Forstwirtschaft
- Fleischwirtschaft
- Messebau
Für weitere Informationen bzw. mögliche Aktualisierungen besuchen Sie den News-Bereich der LOHNunion GmbH.
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Bitte beachten Sie, dass diese - unentgeltlich und unaufgefordert - zur Verfügung gestellten Berichte, Kennzahlen und Beschreibungen als auch der Inhalt und Umfang von Informationen keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Korrektheit, Anwendbarkeit sowie Aktualität besitzt.
Die vorstehenden Inhalte werden unter dem ausdrücklichen Hinweis zur Verfügung gestellt, dass diese "ohne Gewähr" bzw. "ohne stillschweigende Gewähr" erstellt wurden.
Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden - gleich welcher Art beziehen oder ableiten lassen - durch Nutzung oder Nichtnutzung der zur Verfügung gestellten Dokumente und/oder Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Dokumente und / oder Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Ferner ersetzen Hinweise, Erläuterungen oder Informationen zu bestimmten Sachverhalten keine steuer-, wirtschafts- oder fachrechtliche Beurteilung.
Diese kann rechtsverbindlich ausschließlich im Rahmen einer Einzelprüfung entsprechend qualifizierter Berufsgruppen erfolgen. Der Autor führt keine Beratung in steuerlichen, wirtschaftlichen oder fachrechtlichen Bereichen durch und bietet diese auch nicht an.
Zielsetzung der zur Verfügung gestellten Dokumente und deren Inhalte ist lediglich die erste Information / Interpretation über ausgewählte und wiederkehrende Sachverhalte auf Basis vorliegender bzw. recherchierter Informationen.
Für fehlerhafte und / oder unvollständige und / oder zwischenzeitlich geänderte Darstellung / Anwendbarkeit von Sachverhalten wird keine Haftung übernommen. Daher sind alle Angaben ohne Gewähr.
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