Pressemitteilung des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Juli 2011)
Das Bundesministerium für Wirtschaft
und Technologie und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben
sich nach eingehender Überprüfung des ELENA-Verfahrens darauf
verständigt, das Verfahren schnellstmöglich einzustellen.
Grund ist die fehlende Verbreitung
der qualifizierten elektronischen Signatur. Umfassende Untersuchungen
haben jetzt gezeigt, dass sich dieser Sicherheitsstandard, der für das
ELENA-Verfahren datenschutzrechtlich zwingend geboten ist, trotz aller
Bemühungen in absehbarer Zeit nicht flächendeckend verbreiten wird.
Hiervon hängt aber der Erfolg des ELENA-Verfahrens ab.
Die Bundesregierung wird dafür
Sorge tragen, dass die bisher gespeicherten Daten unverzüglich gelöscht
und die Arbeitgeber von den bestehenden elektronischen Meldepflichten
entlastet werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
wird in Kürze einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.
Es ist der Bundesregierung ein
wichtiges Anliegen, Lösungen aufzuzeigen, die die bisher getätigten
Investitionen der Wirtschaft aufgreifen. Das Bundesministerium für
Arbeit und Soziales wird ein Konzept erarbeiten, wie die bereits
bestehende Infrastruktur des ELENA-Verfahrens und das erworbene Know-how
für ein einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren in der
Sozialversicherung genutzt werden können.
ELENA-Ende erst ab 2012 (September 2011)
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