Mittwoch, 26. Oktober 2011

DEÜV-Meldungen mit neuem Tätigkeitsschlüssel (Start: Dezember 2011)

Neuer / geänderter Tätigkeitsschlüssel für DEÜV-Meldungen ab 12/2011



Arbeitgeber müssen für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig Meldungen zur Sozialversicherung abgeben. Sei es beispielsweise zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses oder zu dessen Ende. 

Bei allen Meldungen ist stets der fünfstellige Tätigkeitsschlüssel anzugeben (§ 28a Abs. 3 Nr. 5 SGB IV). Dieser enthält Informationen über die vom einzelnen Arbeitnehmer aktuell ausgeübte Tätigkeit im Betrieb, seine Stellung im Beruf, sowie seine Ausbildung.


Millionen dieser Daten fließen seit 35 Jahren in die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BfA) und werden dort ausgewertet. Das Zahlenwerk ist eine wichtige und verlässliche Entscheidungshilfe für Politik und Wirtschaft, weil es die aktuelle Lage und die jüngsten Entwicklungen sowie Trends auf dem Arbeitsmarkt abbildet, aufgeschlüsselt nach Berufen, Wirtschaftszweigen und Regionen.


Aufbau und Verwendung des neuen Tätigkeitsschlüssels


Inzwischen entspricht das offizielle Schlüsselverzeichnis der BA nicht mehr den aktuellen Erfordernissen. Der Tätigkeitsschlüssel wird deshalb ab auf neun Stellen erweitert und ist wie folgt aufgebaut:

  • 1.-5. Stelle: ausgeübter Beruf
  • 6. Stelle: höchster allgemeinbildender Schulabschluss
  • 7. Stelle: höchster beruflicher Ausbildungsabschluss
  • 8. Stelle: Arbeitnehmerüberlassung
  • 9. Stelle: Vertragsform

Ab 1. Dezember 2011 ist der neue Tätigkeitsschlüssel im Meldeverfahren zur Sozialversicherung anzuwenden

Dies bedeutet konkret:

  • Anmeldungen mit einem Meldezeitraum ab 1. Dezember 2011 (Aufnahme einer Beschäftigung / Mitarbeitereintritt)
  • Entgeltmeldungen, deren Beschäftigungszeitraum nach dem 30. November 2011 endet (Ende einer Beschäftigung / Mitarbeiteraustritt)
  • Jahresmeldungen für das Jahr 2011 (per 31.12.2011)

sind mit dem neuen neunstelligen Tätigkeitsschlüssel zu übermitteln.


Für Meldungen, die Meldezeiträume bis zum 30. November 2011 umfassen, ist hingegen der bisherige fünfstellige Schlüssel zu verwenden.


Tipps und Hinweise


Auf der Homepage der BA steht Arbeitgebern beziehungsweise ihren Lohnbüros ein Online-Programm zur Verfügung, mit dem der neue Tätigkeitsschlüssel für ihre Beschäftigten ermittelt werden kann. 

So gelingt Ihnen der Umstieg auf das neue Schlüsselverzeichnis beziehungsweise die Anpassung Ihrer Personaldaten in der von Ihnen benutzten Software.


Seit Jahresbeginn werden die Unternehmen, die zertifizierte Entgeltabrechnungsprogramme einsetzen, mit entsprechenden Updates versorgt. Damit besteht noch vor dem 1. Dezember 2011 die Gelegenheit, Probeläufe durchzuführen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Software-Lieferant.


Aufbau des neuen Tätigkeitsschlüssels zur Sozialversicherung


Stellen Bedeutung Beispiel
1.-5. Stelle ausgeübte Tätigkeit 71402 - Bürokaufmann/-frau
6. Stelle Höchster allgemein bildender Schulabschluss 1: Ohne Schulabschluss
2: Haupt-/Volksschulabschluss
3: Mittlere Reife oder gleichwertiger Abschluss
4: Abitur/Fachabitur
9: Abschluss unbekannt
7. Stelle Höchster beruflicher Ausbildungsabschluss 1: Ohne beruflichen Ausbildungsabschluss
2: Abschluss einer anerkannten Berufsausbildung
3: Meister/Techniker oder gleichwertiger Fachschulabschluss
4: Bachelor
5: Diplom/Magister/Master/Staatsexamen
6: Promotion
9: Abschluss unbekannt
8. Stelle Arbeitnehmerüberlassung 1: nein
2: ja
9. Stelle Vertragsform 1: unbefristeter Arbeitsvertrag - Vollzeit
2: unbefristeter Arbeitsvertrag - Teilzeit
3: befristeter Arbeitsvertrag - Vollzeit
4: befristeter Arbeitsvertrag - Teilzeit


Für weitere Informationen bzw. mögliche Aktualisierungen besuchen Sie den News-Bereich der  LOHNunion GmbH.



Disclaimer / Rechtliche Hinweise zu dieser Veröffentlichung

Bitte beachten Sie, dass diese - unentgeltlich und unaufgefordert - zur Verfügung gestellten Berichte, Kennzahlen und Beschreibungen als auch der Inhalt und Umfang von Informationen keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Korrektheit, Anwendbarkeit sowie Aktualität besitzt
.

Die vorstehenden Inhalte werden unter dem ausdrücklichen Hinweis zur Verfügung gestellt, dass diese "ohne Gewähr" bzw. "ohne stillschweigende Gewähr" erstellt wurden.

Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden - gleich welcher Art beziehen oder ableiten lassen - durch Nutzung oder Nichtnutzung der zur Verfügung gestellten Dokumente und/oder Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Dokumente und / oder Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.


Ferner ersetzen Hinweise, Erläuterungen oder Informationen zu bestimmten Sachverhalten keine steuer-, wirtschafts- oder fachrechtliche Beurteilung. Diese kann rechtsverbindlich ausschließlich im Rahmen einer Einzelprüfung entsprechend qualifizierter Berufsgruppen erfolgen. Der Autor führt keine Beratung in steuerlichen, wirtschaftlichen oder fachrechtlichen Bereichen durch und bietet diese auch nicht an.


Zielsetzung der zur Verfügung gestellten Dokumente und deren Inhalte ist lediglich die erste Information / Interpretation über ausgewählte und wiederkehrende Sachverhalte auf Basis vorliegender bzw. recherchierter Informationen. 

Für fehlerhafte und / oder unvollständige und / oder zwischenzeitlich geänderte Darstellung / Anwendbarkeit von Sachverhalten wird keine Haftung übernommen. Daher sind alle Angaben ohne Gewähr.