Neuer / geänderter Tätigkeitsschlüssel für DEÜV-Meldungen ab 12/2011
Arbeitgeber müssen für ihre
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig Meldungen zur
Sozialversicherung abgeben. Sei es beispielsweise zu Beginn eines
Arbeitsverhältnisses oder zu dessen Ende.
Bei allen Meldungen ist stets
der fünfstellige Tätigkeitsschlüssel anzugeben (§ 28a Abs. 3 Nr. 5 SGB
IV). Dieser enthält Informationen über die vom einzelnen Arbeitnehmer
aktuell ausgeübte Tätigkeit im Betrieb, seine Stellung im Beruf, sowie
seine Ausbildung.
Millionen dieser Daten fließen
seit 35 Jahren in die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für
Arbeit (BfA) und werden dort ausgewertet. Das Zahlenwerk ist eine
wichtige und verlässliche Entscheidungshilfe für Politik und Wirtschaft,
weil es die aktuelle Lage und die jüngsten Entwicklungen sowie Trends
auf dem Arbeitsmarkt abbildet, aufgeschlüsselt nach Berufen,
Wirtschaftszweigen und Regionen.
Aufbau und Verwendung des neuen Tätigkeitsschlüssels
Inzwischen entspricht das
offizielle Schlüsselverzeichnis der BA nicht mehr den aktuellen
Erfordernissen. Der Tätigkeitsschlüssel wird deshalb ab auf neun Stellen
erweitert und ist wie folgt aufgebaut:
- 1.-5. Stelle: ausgeübter Beruf
- 6. Stelle: höchster allgemeinbildender Schulabschluss
- 7. Stelle: höchster beruflicher Ausbildungsabschluss
- 8. Stelle: Arbeitnehmerüberlassung
- 9. Stelle: Vertragsform
Ab 1. Dezember 2011 ist der neue Tätigkeitsschlüssel im Meldeverfahren zur Sozialversicherung anzuwenden.
Dies bedeutet konkret:
- Anmeldungen mit einem Meldezeitraum ab 1. Dezember 2011 (Aufnahme einer Beschäftigung / Mitarbeitereintritt)
- Entgeltmeldungen, deren Beschäftigungszeitraum nach dem 30. November 2011 endet (Ende einer Beschäftigung / Mitarbeiteraustritt)
- Jahresmeldungen für das Jahr 2011 (per 31.12.2011)
sind mit dem neuen neunstelligen Tätigkeitsschlüssel zu übermitteln.
Für Meldungen, die Meldezeiträume
bis zum 30. November 2011 umfassen, ist hingegen der bisherige
fünfstellige Schlüssel zu verwenden.
Tipps und Hinweise
Auf der Homepage der BA steht
Arbeitgebern beziehungsweise ihren Lohnbüros ein Online-Programm zur
Verfügung, mit dem der neue Tätigkeitsschlüssel für ihre Beschäftigten
ermittelt werden kann.
So gelingt Ihnen der Umstieg auf das neue
Schlüsselverzeichnis beziehungsweise die Anpassung Ihrer Personaldaten
in der von Ihnen benutzten Software.
Seit Jahresbeginn werden die
Unternehmen, die zertifizierte Entgeltabrechnungsprogramme einsetzen,
mit entsprechenden Updates versorgt. Damit besteht noch vor dem 1.
Dezember 2011 die Gelegenheit, Probeläufe durchzuführen. Bei Fragen
wenden Sie sich bitte an Ihren Software-Lieferant.
Aufbau des neuen Tätigkeitsschlüssels zur Sozialversicherung
Stellen | Bedeutung | Beispiel |
1.-5. Stelle | ausgeübte Tätigkeit | 71402 - Bürokaufmann/-frau |
6. Stelle | Höchster allgemein bildender Schulabschluss | 1: Ohne Schulabschluss 2: Haupt-/Volksschulabschluss 3: Mittlere Reife oder gleichwertiger Abschluss 4: Abitur/Fachabitur 9: Abschluss unbekannt |
7. Stelle | Höchster beruflicher Ausbildungsabschluss | 1: Ohne beruflichen Ausbildungsabschluss 2: Abschluss einer anerkannten Berufsausbildung 3: Meister/Techniker oder gleichwertiger Fachschulabschluss 4: Bachelor 5: Diplom/Magister/Master/Staatsexamen 6: Promotion 9: Abschluss unbekannt |
8. Stelle | Arbeitnehmerüberlassung | 1: nein 2: ja |
9. Stelle | Vertragsform | 1: unbefristeter Arbeitsvertrag - Vollzeit 2: unbefristeter Arbeitsvertrag - Teilzeit 3: befristeter Arbeitsvertrag - Vollzeit 4: befristeter Arbeitsvertrag - Teilzeit |
Für weitere Informationen bzw. mögliche Aktualisierungen besuchen Sie den News-Bereich der LOHNunion GmbH.
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