Samstag, 1. Januar 2011

Geänderte Sozialversicherungswerte zum 1.1.2011 / Neuer Beitragssatz in der Krankenversicherung Januar 2011



Geänderte Sozialversicherungswerte zum 1.1.2011

Für das Jahr 2011 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales neue Rechengrößen für die Sozialversicherung festgelegt. 

Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik fallen die Werte für die Krankenversicherung geringer als im Vorjahr aus. 

Die maßgeblichen Kennzahlen für 2011 lauten:


1. Krankenversicherung
  • Beitragsbemessungsgrenze 2011:    44.550 EUR
  • Versicherungspflichtgrenze 2011:      49.500 EUR
2. Rentenversicherung

  • Beitragsbemessungsgrenze 2011 - West:        66.000 EUR
  • Beitragsbemessungsgrenze 2011 - Ost:           57.600 EUR
  • Beitragsbemessungsgrenze 2011 Knappschaft - West:       79.800 EUR
  • Beitragsbemessungsgrenze 2011 Knappschaft - Ost:          67.200 EUR


Ab Januar 2011: Neuer Beitragssatz in der Krankenversicherung Januar 2011



Ab Januar 2011 steigt der allgemeine Beitragssatz von 14,9 auf 15,5 Prozent.

Der ermäßigte Beitragssatz klettert von 14,3 auf 14,9 Prozent. 

Davon tragen Versicherte den Sonderbeitrag von 0,9 Prozent wie bislang allein. Den übrigen Satz von 14,6 Prozent teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber bzw. Rentner und Rententräger je zur Hälfte. 

Der Arbeitgeber-Beitragsanteil von 7,3 Prozent wird dauerhaft festgeschrieben, künftige Beitragssteigerungen müssen ausschließlich die Versicherten über Zusatzbeiträge ihrer Krankenversicherung leisten.



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