Geänderte Sozialversicherungswerte zum 1.1.2011
Für das Jahr 2011 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
neue Rechengrößen für die Sozialversicherung festgelegt.
Zum ersten Mal
in der Geschichte der Bundesrepublik fallen die Werte für die
Krankenversicherung geringer als im Vorjahr aus.
Die maßgeblichen
Kennzahlen für 2011 lauten:
1. Krankenversicherung
- Beitragsbemessungsgrenze 2011: 44.550 EUR
- Versicherungspflichtgrenze 2011: 49.500 EUR
2. Rentenversicherung
- Beitragsbemessungsgrenze 2011 - West: 66.000 EUR
- Beitragsbemessungsgrenze 2011 - Ost: 57.600 EUR
- Beitragsbemessungsgrenze 2011 Knappschaft - West: 79.800 EUR
- Beitragsbemessungsgrenze 2011 Knappschaft - Ost: 67.200 EUR
Ab Januar 2011: Neuer Beitragssatz in der Krankenversicherung Januar 2011
Ab Januar 2011 steigt der allgemeine Beitragssatz von 14,9 auf 15,5 Prozent.
Der ermäßigte Beitragssatz klettert von 14,3 auf 14,9 Prozent.
Davon tragen Versicherte den Sonderbeitrag von 0,9 Prozent wie bislang allein. Den übrigen Satz von 14,6 Prozent teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber bzw. Rentner und Rententräger je zur Hälfte.
Der Arbeitgeber-Beitragsanteil von 7,3 Prozent wird dauerhaft festgeschrieben, künftige Beitragssteigerungen müssen ausschließlich die Versicherten über Zusatzbeiträge ihrer Krankenversicherung leisten.
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