Ab Januar 2010: Rentenversicherung übernimmt
Unfallversicherung (Januar 2010)
Die Träger der Rentenversicherung prüfen alle vier Jahre bei den
Arbeitgebern, ob diese ihre Meldepflichten und ihre sonstigen Aufgaben nach dem
Sozialgesetzbuch im Zusammenhang mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag
ordnungsgemäß erfüllen.
Seit dem 1. Januar 2010 übernehmen die Betriebsprüfer der Rentenversicherung auch die Überprüfung der Beitragszahlung an die Unfallversicherungsträger.
Für Beitragsjahre bis 2009 übernehmen noch die Prüfdienste der Unfallversicherungsträger diese Aufgabe.
Diese kann rechtsverbindlich ausschließlich im Rahmen einer Einzelprüfung entsprechend qualifizierter Berufsgruppen erfolgen. Der Autor führt keine Beratung in steuerlichen, wirtschaftlichen oder fachrechtlichen Bereichen durch und bietet diese auch nicht an.
Seit dem 1. Januar 2010 übernehmen die Betriebsprüfer der Rentenversicherung auch die Überprüfung der Beitragszahlung an die Unfallversicherungsträger.
Für Beitragsjahre bis 2009 übernehmen noch die Prüfdienste der Unfallversicherungsträger diese Aufgabe.
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