Montag, 2. Januar 2012

SV - Fälligkeitstermine zur Sozialversicherung 2012


Fälligkeitstermine zur Sozialversicherung 2012

Sofern der innerbetriebliche Ablauf keine Möglichkeit bietet, die Lohn- und Gehaltsabrechnung im laufenden Monat durchzuführen, ist jeder Arbeitgeber zur Abgabe einer Schätzung / Hochrechnung der Sozialversicherungsbeiträge verpflichtet.


Bereits seit dem Abrechnungsmonat Januar 2006 gilt für die Sozialversicherungsbeiträge eine neue Fälligkeitsregelung.


Die Beiträge werden seitdem einheitlich am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Kalendermonats fällig.

Bereits bis zu fünf Tage vorher muss der (geschätzte bzw. hochgerechnete) Beitragsnachweis der jeweiligen Krankenkasse vorliegen.


Die Beitragsnachweise sind dabei den Sozialversicherungsträgern elektronisch [DAKOTA] zu übersenden. Verspätete Übermittlungen oder fortgesetzt zu geringe Hochrechnungen / Schätzungen können Säumniszuschläge nach sich ziehen.


Für das Kalenderjahr 2012 gelten folgende Termine:


SV-Termine für das Jahr 2012


Monat                 JAN  FEB   MRZ  APR  MAI  JUN  JUL  AUG  SEP  OKT  NOV  DEZ
Fälligkeitstermin   25.    23.    26.    24.    24.    25.    25.    27.    24.    24.    26.    19.
Abgabetermin       27.    27.    28.    26.    29.    27.    27.    29.    26.    26.    28.    21.



Basis für die Schätzung der Sozialversicherungsbeiträge bildet dabei immer der Vormonat.


Differenzen, die sich aus der Schätzung und der tatsächlichen Abrechnung ergeben, werden automatisch in den nächsten Abrechnungsmonat vorgetragen. Deshalb ist keine Korrektur der Beitragsnachweise notwendig.


Hinweis: Bestandteil unserer Leistungspakete zur laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnung ist stets die fristgerechte Abgabe der Beitragsnachweise.

Für weitere Informationen bzw. mögliche Aktualisierungen besuchen Sie den News-Bereich der  LOHNunion GmbH.

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