Ab Juli 2011 nur noch elektronische Entgeltersatzleistungen (EEL)
Seit dem 01.07.2011 dürfen Arbeitgeber die Bescheinigungen zur Gewährung von Krankengeld und anderen Entgeltersatzleistungen (z. B. Mutterschaftsgeld, Versorgungskrankengeld...) nur noch elektronisch übersenden (EEL-Verfahren, § 23c Abs. 2 u. 3 SGB IV).
Die Arbeitgeber werden nach wie vor vom zuständigen Leistungsträger auf dem Postweg angeschrieben und zur Abgabe einer Entgeltbescheinigung aufgefordert.
Die Rückmeldung des Arbeitgeber darf nicht mehr in Papierform erfolgen, sondern muss elektronisch geschehen.
Der Arbeitgeber bzw. der Personalbearbeiter des Arbeitgebers bzw. das Steuerbüro soll den Meldesatz spätestens fünf Arbeitstage vor dem Ende der Entgeltfortzahlung - dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit (einschließlich evtl. berücksichtigter Vorerkrankungen) - auslösen.
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