Dienstag, 20. Dezember 2011

ELENA-STOP - Einstellung Meldepflicht ab 03.12.2011


ELENA-Aus endgültig beschlossen (Dezember 2011)



Mit der Einstellung dieses - datenschutzrechtlich nicht unumstrittenen - Verfahrens werden zugleich alle bisher übermittelten / gespeicherten Daten unverzüglich gelöscht.


Die Arbeitgeber sind ab 03.12.2011 von der – bis zu diesem Zeitpunkt bestehenden - elektronischen Meldepflichten entlastet.

Zur Begründung der Einstellung wurde verlautet: Es liegt allein an der fehlenden Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur, dass ELENA nun aufgehoben wird. Es wurde keine Chance mehr gesehen mit vertretbarem Aufwand die Signaturen so zu verbreiten, dass der für das ELENA-Verfahren datenschutzrechtlich zwingend gebotene Sicherheitsstandard – bei der Übermittlung personenbezogener Daten - gewahrt werden könnte.


Weitere Informationen, Presseberichten und Veröffentlichungen sowie Newslettern rund um die Dienstleistungen zur laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnung bzw. Entgelt- und Personalabrechnung finden Sie im Pressebereich der LOHNunion GmbH.

Frühere Informationen zum Thema ELENA finden Sie in diesem Blog auch im Archiv 2011.




Disclaimer / Rechtliche Hinweise zu dieser Veröffentlichung


Bitte beachten Sie, dass diese - unentgeltlich und unaufgefordert - zur Verfügung gestellten Berichte, Kennzahlen und Beschreibungen als auch der Inhalt und Umfang von Informationen keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Korrektheit, Anwendbarkeit sowie Aktualität besitzt.

Da es sich vorstehend um aktuelle Informationen zum Zeitpunkt dieser Recherche / Veröffentlichung handelt, können zwischenzeitlich anderslautende, ergänzende oder grundsätzlich veränderte Vereinbarungen / Anweisungen oder Beschlüsse getroffen worden sein.

Die vorstehenden Inhalte werden unter dem ausdrücklichen Hinweis zur Verfügung gestellt, dass diese "ohne Gewähr" bzw. "ohne stillschweigende Gewähr" erstellt wurden.

Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden - gleich welcher Art beziehen oder ableiten lassen - durch Nutzung oder Nichtnutzung der zur Verfügung gestellten Dokumente und/oder Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Dokumente und / oder Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Ferner ersetzen Hinweise, Erläuterungen oder Informationen zu bestimmten Sachverhalten keine steuer-, wirtschafts- oder fachrechtliche Beurteilung. Diese kann rechtsverbindlich ausschließlich im Rahmen einer Einzelprüfung entsprechend qualifizierter Berufsgruppen erfolgen. Der Autor führt keine Beratung in steuerlichen, wirtschaftlichen oder fachrechtlichen Bereichen durch und bietet diese auch nicht an.

Zielsetzung der zur Verfügung gestellten Dokumente und deren Inhalte ist lediglich die erste Information / Interpretation über ausgewählte und wiederkehrende Sachverhalte auf Basis vorliegender bzw. recherchierter Informationen.

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Donnerstag, 15. Dezember 2011

Mini-/Midi-Job -Verdienstgrenzen (Planung 2012)


Koalition will Mini-Midijob-Grenze in 2012 anheben

Die Koalition hat sich auf eine Anhebung der Verdienstgrenze geeinigt:


Statt Euro 400,00 monatlich sollen Mini-Jobber künftig  bis zu Euro 450,00 verdienen dürfen.

Die Verdienstgrenze des Midi-Jobs wird voraussichtlich - unter Beibehaltung der Gleitzonenregelung - auf Euro 850,00 angehoben (aktuell maximal Euro 800,00 monatlich).

Dies wäre eine Anhebung der Verdienstgrenze von monatlich Euro 50,00 sowohl für den Minijob als auch für den Midijob.


Dies teilten die sozialpolitischen Fraktionssprecher von Union und FDP, Karl Schiewerling und Heinrich Kolb, am 25.11.2011 in Berlin mit.


Wann die Änderung wirksam werden soll, ist derzeit nicht bekannt. Nach ersten Recherchen der Haufe Online-Redaktion in den Ministerien ist jedoch mit einem Inkrafttreten erst im Jahresverlauf 2012 zu rechnen.

Für weitere Informationen bzw. mögliche Aktualisierungen besuchen Sie den News-Bereich der  LOHNunion GmbH.Disclaimer / Rechtliche Hinweise zu dieser Veröffentlichung


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