Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch in 2011 (Oktober 2010)
Das Finanzministerium des Landes
Schleswig-Holstein gab zum 01.10.2010 bekannt, dass vorgelegte Lohnsteuerkarten
für 2010 auch 2011 gelten.
Wer sich als Arbeitnehmer zeitweilig gewundert habe, dass ihm keine aktuelle Steuerkarte
zugestellt wurde, braucht sich keine Sorgen zu machen - alles läuft korrekt und nichts fehlt.
Wenn der Arbeitgeber bzw. seine Lohnbuchhaltung die Steuerkarte 2010 für seine Lohnabrechnung bzw. Gehaltsabrechnung erhalten hat - ist für 2011 keine neue Steuerkarte nötig!
Wer in diesem Jahr jedoch erstmalig eine Steuerkarte benötigt, bekommt von seiner zuständigen Finanzbehörde
- auf Anforderung - eine Ersatzbescheinigung ausgestellt.
Ausgenommen von dieser Regelung
sind allerdings Ledige, die in 2011 ein erstes Ausbildungsverhältnis beginnen.
Hier benötigt der Arbeitgeber folgende Informationen vom Arbeitnehmer:
- Identifikationsnummer
- Geburtsdatum
- Religionszugehörigkeit
- Bestätigung der Erstbeschäftigung
Für weitere Informationen bzw. mögliche Aktualisierungen besuchen Sie den News-Bereich der LOHNunion GmbH.
Aktualisierte / weiterführende Informationen finden Sie in diesem Blog im Archiv 2011.
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