Freitag, 1. Oktober 2010

LSt-Karte 2010 auch noch 2011 gültig -

Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch in 2011 (Oktober 2010)


Das Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein gab zum 01.10.2010 bekannt, dass vorgelegte Lohnsteuerkarten für 2010 auch 2011 gelten.

Wer sich als Arbeitnehmer zeitweilig gewundert habe, dass ihm keine aktuelle Steuerkarte zugestellt wurde, braucht sich keine Sorgen zu machen - alles läuft korrekt und nichts fehlt.

Wenn der Arbeitgeber bzw. seine Lohnbuchhaltung die Steuerkarte 2010 für seine Lohnabrechnung bzw. Gehaltsabrechnung erhalten hat - ist für 2011 keine neue Steuerkarte nötig!

Wer in diesem Jahr jedoch erstmalig eine Steuerkarte benötigt, bekommt von seiner zuständigen Finanzbehörde - auf Anforderung -  eine Ersatzbescheinigung ausgestellt.

Ausgenommen von dieser Regelung sind allerdings Ledige, die in 2011 ein erstes Ausbildungsverhältnis beginnen. 

Hier benötigt der Arbeitgeber folgende Informationen vom Arbeitnehmer:
  • Identifikationsnummer
  • Geburtsdatum
  • Religionszugehörigkeit
  • Bestätigung der Erstbeschäftigung

Für weitere Informationen bzw. mögliche Aktualisierungen besuchen Sie den News-Bereich der LOHNunion GmbH.

Aktualisierte / weiterführende Informationen finden Sie in diesem Blog im Archiv 2011.


Disclaimer / Rechtliche Hinweise zu dieser Veröffentlichung

Bitte beachten Sie, dass diese - unentgeltlich und unaufgefordert - zur Verfügung gestellten Berichte, Kennzahlen und Beschreibungen als auch der Inhalt und Umfang von Informationen keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Korrektheit, Anwendbarkeit sowie Aktualität besitzt
.

Die vorstehenden Inhalte werden unter dem ausdrücklichen Hinweis zur Verfügung gestellt, dass diese "ohne Gewähr" bzw. "ohne stillschweigende Gewähr" erstellt wurden.
Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden - gleich welcher Art beziehen oder ableiten lassen - durch Nutzung oder Nichtnutzung der zur Verfügung gestellten Dokumente und/oder Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Dokumente und / oder Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.


Ferner ersetzen Hinweise, Erläuterungen oder Informationen zu bestimmten Sachverhalten keine steuer-, wirtschafts- oder fachrechtliche Beurteilung. 

Diese kann rechtsverbindlich ausschließlich im Rahmen einer Einzelprüfung entsprechend qualifizierter Berufsgruppen erfolgen. Der Autor führt keine Beratung in steuerlichen, wirtschaftlichen oder fachrechtlichen Bereichen durch und bietet diese auch nicht an.


Zielsetzung der zur Verfügung gestellten Dokumente und deren Inhalte ist lediglich die erste Information / Interpretation über ausgewählte und wiederkehrende Sachverhalte auf Basis vorliegender bzw. recherchierter Informationen. 

Für fehlerhafte und / oder unvollständige und / oder zwischenzeitlich geänderte Darstellung / Anwendbarkeit von Sachverhalten wird keine Haftung übernommen. Daher sind alle Angaben ohne Gewähr.

Montag, 4. Januar 2010

RV-Betriebsprüfer prüfen Beitragszahlung zur Unfallversicherung

Ab Januar 2010: Rentenversicherung übernimmt Unfallversicherung (Januar 2010)

Die Träger der Rentenversicherung prüfen alle vier Jahre bei den Arbeitgebern, ob diese ihre Meldepflichten und ihre sonstigen Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch im Zusammenhang mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag ordnungsgemäß erfüllen.


Seit dem 1. Januar 2010 übernehmen die Betriebsprüfer der Rentenversicherung auch die Überprüfung der Beitragszahlung an die Unfallversicherungsträger.


Für Beitragsjahre bis 2009 übernehmen noch die Prüfdienste der Unfallversicherungsträger diese Aufgabe. 

Für weitere Informationen bzw. mögliche Aktualisierungen besuchen Sie den News-Bereich der LOHNunion GmbH.





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Freitag, 1. Januar 2010

ELENA-Verfahren - Entgeltnachweis an ZSS (Zentrale Speicherstelle)

Meldepflichten des Arbeitgebers im ELENA-Verfahren ab 01.01.2010 (Januar 2010)

Das ELENA-Verfahrensgesetz sieht vor, dass ab dem 01.01.2010 die Arbeitgeber bestimmte Entgeltnachweise an eine Zentrale Speicherstelle (ZSS) übermitteln. 

Begonnen wird zunächst mit den Entgeltnachweisen, die für die Bearbeitung von Wohngeld, Arbeitslosengeld und Elterngeld erforderlich sind. Weitere Formulare, mit denen das Einkommen seitens der Arbeitgeber bescheinigt wird, werden in den nächsten Ausbaustufen folgen.

Die Datensätze werden entsprechend der Datenschutzbestimmungen des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) in zweifacher Verschlüsselung bei der Zentralen Speicherstelle gespeichert. 

Eine Verarbeitung der Daten ist nur nach einer ausdrücklichen Einverständniserklärung des Beschäftigten (des Teilnehmers am ELENA-Verfahren) möglich.

Ab dem 01.01.2012 sollen die zuständigen Behörden in der Lage sein, von dieser Zentralen Speicherstelle die von den Arbeitgebern übermittelten Entgeltnachweise abzurufen. 

Damit soll eine schnellere und unbürokratischere Bearbeitung ermöglicht werden.

Weitere Informationen, Presseberichten und  Veröffentlichungen sowie Newslettern rund um die Dienstleistungen zur laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnung bzw. Entgelt- und Personalabrechnung finden Sie im Pressebereich der LOHNunion GmbH.

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