Samstag, 2. Juli 2011

Entgeltersatzleistungen (EEL) - nur noch elektronisch

Ab Juli 2011 nur noch elektronische Entgeltersatzleistungen (EEL)

Seit dem 01.07.2011 dürfen Arbeitgeber die Bescheinigungen zur Gewährung von Krankengeld und anderen Entgeltersatzleistungen (z. B. Mutterschaftsgeld, Versorgungskrankengeld...) nur noch elektronisch übersenden (EEL-Verfahren, § 23c Abs. 2 u. 3 SGB IV). 

Die Arbeitgeber werden nach wie vor vom zuständigen Leistungsträger auf dem Postweg angeschrieben und zur Abgabe einer Entgeltbescheinigung aufgefordert. 

Die Rückmeldung des Arbeitgeber darf nicht mehr in Papierform erfolgen, sondern muss elektronisch geschehen.

Der Arbeitgeber bzw. der Personalbearbeiter des Arbeitgebers bzw. das Steuerbüro soll den Meldesatz spätestens fünf Arbeitstage vor dem Ende der Entgeltfortzahlung - dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit (einschließlich evtl. berücksichtigter Vorerkrankungen) - auslösen.


Disclaimer / Rechtliche Hinweise zu dieser Veröffentlichung

Bitte beachten Sie, dass diese - unentgeltlich und unaufgefordert - zur Verfügung gestellten Berichte, Kennzahlen und Beschreibungen als auch der Inhalt und Umfang von Informationen keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Korrektheit, Anwendbarkeit sowie Aktualität besitzt
.

Die vorstehenden Inhalte werden unter dem ausdrücklichen Hinweis zur Verfügung gestellt, dass diese "ohne Gewähr" bzw. "ohne stillschweigende Gewähr" erstellt wurden.

Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden - gleich welcher Art beziehen oder ableiten lassen - durch Nutzung oder Nichtnutzung der zur Verfügung gestellten Dokumente und/oder Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Dokumente und / oder Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.


Ferner ersetzen Hinweise, Erläuterungen oder Informationen zu bestimmten Sachverhalten keine steuer-, wirtschafts- oder fachrechtliche Beurteilung. 

Diese kann rechtsverbindlich ausschließlich im Rahmen einer Einzelprüfung entsprechend qualifizierter Berufsgruppen erfolgen. Der Autor führt keine Beratung in steuerlichen, wirtschaftlichen oder fachrechtlichen Bereichen durch und bietet diese auch nicht an.


Zielsetzung der zur Verfügung gestellten Dokumente und deren Inhalte ist lediglich die erste Information / Interpretation über ausgewählte und wiederkehrende Sachverhalte auf Basis vorliegender bzw. recherchierter Informationen. 

Für fehlerhafte und / oder unvollständige und / oder zwischenzeitlich geänderte Darstellung / Anwendbarkeit von Sachverhalten wird keine Haftung übernommen. Daher sind alle Angaben ohne Gewähr.

Keine Kommentare: