Dienstag, 20. Dezember 2011

ELENA-STOP - Einstellung Meldepflicht ab 03.12.2011


ELENA-Aus endgültig beschlossen (Dezember 2011)



Mit der Einstellung dieses - datenschutzrechtlich nicht unumstrittenen - Verfahrens werden zugleich alle bisher übermittelten / gespeicherten Daten unverzüglich gelöscht.


Die Arbeitgeber sind ab 03.12.2011 von der – bis zu diesem Zeitpunkt bestehenden - elektronischen Meldepflichten entlastet.

Zur Begründung der Einstellung wurde verlautet: Es liegt allein an der fehlenden Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur, dass ELENA nun aufgehoben wird. Es wurde keine Chance mehr gesehen mit vertretbarem Aufwand die Signaturen so zu verbreiten, dass der für das ELENA-Verfahren datenschutzrechtlich zwingend gebotene Sicherheitsstandard – bei der Übermittlung personenbezogener Daten - gewahrt werden könnte.


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Frühere Informationen zum Thema ELENA finden Sie in diesem Blog auch im Archiv 2011.




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