Samstag, 2. Juli 2011

Entgeltersatzleistungen (EEL) - nur noch elektronisch

Ab Juli 2011 nur noch elektronische Entgeltersatzleistungen (EEL)

Seit dem 01.07.2011 dürfen Arbeitgeber die Bescheinigungen zur Gewährung von Krankengeld und anderen Entgeltersatzleistungen (z. B. Mutterschaftsgeld, Versorgungskrankengeld...) nur noch elektronisch übersenden (EEL-Verfahren, § 23c Abs. 2 u. 3 SGB IV). 

Die Arbeitgeber werden nach wie vor vom zuständigen Leistungsträger auf dem Postweg angeschrieben und zur Abgabe einer Entgeltbescheinigung aufgefordert. 

Die Rückmeldung des Arbeitgeber darf nicht mehr in Papierform erfolgen, sondern muss elektronisch geschehen.

Der Arbeitgeber bzw. der Personalbearbeiter des Arbeitgebers bzw. das Steuerbüro soll den Meldesatz spätestens fünf Arbeitstage vor dem Ende der Entgeltfortzahlung - dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit (einschließlich evtl. berücksichtigter Vorerkrankungen) - auslösen.


Disclaimer / Rechtliche Hinweise zu dieser Veröffentlichung

Bitte beachten Sie, dass diese - unentgeltlich und unaufgefordert - zur Verfügung gestellten Berichte, Kennzahlen und Beschreibungen als auch der Inhalt und Umfang von Informationen keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Korrektheit, Anwendbarkeit sowie Aktualität besitzt
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Die vorstehenden Inhalte werden unter dem ausdrücklichen Hinweis zur Verfügung gestellt, dass diese "ohne Gewähr" bzw. "ohne stillschweigende Gewähr" erstellt wurden.

Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden - gleich welcher Art beziehen oder ableiten lassen - durch Nutzung oder Nichtnutzung der zur Verfügung gestellten Dokumente und/oder Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Dokumente und / oder Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.


Ferner ersetzen Hinweise, Erläuterungen oder Informationen zu bestimmten Sachverhalten keine steuer-, wirtschafts- oder fachrechtliche Beurteilung. 

Diese kann rechtsverbindlich ausschließlich im Rahmen einer Einzelprüfung entsprechend qualifizierter Berufsgruppen erfolgen. Der Autor führt keine Beratung in steuerlichen, wirtschaftlichen oder fachrechtlichen Bereichen durch und bietet diese auch nicht an.


Zielsetzung der zur Verfügung gestellten Dokumente und deren Inhalte ist lediglich die erste Information / Interpretation über ausgewählte und wiederkehrende Sachverhalte auf Basis vorliegender bzw. recherchierter Informationen. 

Für fehlerhafte und / oder unvollständige und / oder zwischenzeitlich geänderte Darstellung / Anwendbarkeit von Sachverhalten wird keine Haftung übernommen. Daher sind alle Angaben ohne Gewähr.

Samstag, 1. Januar 2011

Geänderte Sozialversicherungswerte zum 1.1.2011 / Neuer Beitragssatz in der Krankenversicherung Januar 2011



Geänderte Sozialversicherungswerte zum 1.1.2011

Für das Jahr 2011 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales neue Rechengrößen für die Sozialversicherung festgelegt. 

Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik fallen die Werte für die Krankenversicherung geringer als im Vorjahr aus. 

Die maßgeblichen Kennzahlen für 2011 lauten:


1. Krankenversicherung
  • Beitragsbemessungsgrenze 2011:    44.550 EUR
  • Versicherungspflichtgrenze 2011:      49.500 EUR
2. Rentenversicherung

  • Beitragsbemessungsgrenze 2011 - West:        66.000 EUR
  • Beitragsbemessungsgrenze 2011 - Ost:           57.600 EUR
  • Beitragsbemessungsgrenze 2011 Knappschaft - West:       79.800 EUR
  • Beitragsbemessungsgrenze 2011 Knappschaft - Ost:          67.200 EUR


Ab Januar 2011: Neuer Beitragssatz in der Krankenversicherung Januar 2011



Ab Januar 2011 steigt der allgemeine Beitragssatz von 14,9 auf 15,5 Prozent.

Der ermäßigte Beitragssatz klettert von 14,3 auf 14,9 Prozent. 

Davon tragen Versicherte den Sonderbeitrag von 0,9 Prozent wie bislang allein. Den übrigen Satz von 14,6 Prozent teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber bzw. Rentner und Rententräger je zur Hälfte. 

Der Arbeitgeber-Beitragsanteil von 7,3 Prozent wird dauerhaft festgeschrieben, künftige Beitragssteigerungen müssen ausschließlich die Versicherten über Zusatzbeiträge ihrer Krankenversicherung leisten.



Weitere Informationen, Presseberichten und  Veröffentlichungen sowie Newslettern rund um die Dienstleistungen zur laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnung bzw. Entgelt- und Personalabrechnung finden Sie im Pressebereich der LOHNunion GmbH.


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Freitag, 1. Oktober 2010

LSt-Karte 2010 auch noch 2011 gültig -

Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch in 2011 (Oktober 2010)


Das Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein gab zum 01.10.2010 bekannt, dass vorgelegte Lohnsteuerkarten für 2010 auch 2011 gelten.

Wer sich als Arbeitnehmer zeitweilig gewundert habe, dass ihm keine aktuelle Steuerkarte zugestellt wurde, braucht sich keine Sorgen zu machen - alles läuft korrekt und nichts fehlt.

Wenn der Arbeitgeber bzw. seine Lohnbuchhaltung die Steuerkarte 2010 für seine Lohnabrechnung bzw. Gehaltsabrechnung erhalten hat - ist für 2011 keine neue Steuerkarte nötig!

Wer in diesem Jahr jedoch erstmalig eine Steuerkarte benötigt, bekommt von seiner zuständigen Finanzbehörde - auf Anforderung -  eine Ersatzbescheinigung ausgestellt.

Ausgenommen von dieser Regelung sind allerdings Ledige, die in 2011 ein erstes Ausbildungsverhältnis beginnen. 

Hier benötigt der Arbeitgeber folgende Informationen vom Arbeitnehmer:
  • Identifikationsnummer
  • Geburtsdatum
  • Religionszugehörigkeit
  • Bestätigung der Erstbeschäftigung

Für weitere Informationen bzw. mögliche Aktualisierungen besuchen Sie den News-Bereich der LOHNunion GmbH.

Aktualisierte / weiterführende Informationen finden Sie in diesem Blog im Archiv 2011.


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Montag, 4. Januar 2010

RV-Betriebsprüfer prüfen Beitragszahlung zur Unfallversicherung

Ab Januar 2010: Rentenversicherung übernimmt Unfallversicherung (Januar 2010)

Die Träger der Rentenversicherung prüfen alle vier Jahre bei den Arbeitgebern, ob diese ihre Meldepflichten und ihre sonstigen Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch im Zusammenhang mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag ordnungsgemäß erfüllen.


Seit dem 1. Januar 2010 übernehmen die Betriebsprüfer der Rentenversicherung auch die Überprüfung der Beitragszahlung an die Unfallversicherungsträger.


Für Beitragsjahre bis 2009 übernehmen noch die Prüfdienste der Unfallversicherungsträger diese Aufgabe. 

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Freitag, 1. Januar 2010

ELENA-Verfahren - Entgeltnachweis an ZSS (Zentrale Speicherstelle)

Meldepflichten des Arbeitgebers im ELENA-Verfahren ab 01.01.2010 (Januar 2010)

Das ELENA-Verfahrensgesetz sieht vor, dass ab dem 01.01.2010 die Arbeitgeber bestimmte Entgeltnachweise an eine Zentrale Speicherstelle (ZSS) übermitteln. 

Begonnen wird zunächst mit den Entgeltnachweisen, die für die Bearbeitung von Wohngeld, Arbeitslosengeld und Elterngeld erforderlich sind. Weitere Formulare, mit denen das Einkommen seitens der Arbeitgeber bescheinigt wird, werden in den nächsten Ausbaustufen folgen.

Die Datensätze werden entsprechend der Datenschutzbestimmungen des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) in zweifacher Verschlüsselung bei der Zentralen Speicherstelle gespeichert. 

Eine Verarbeitung der Daten ist nur nach einer ausdrücklichen Einverständniserklärung des Beschäftigten (des Teilnehmers am ELENA-Verfahren) möglich.

Ab dem 01.01.2012 sollen die zuständigen Behörden in der Lage sein, von dieser Zentralen Speicherstelle die von den Arbeitgebern übermittelten Entgeltnachweise abzurufen. 

Damit soll eine schnellere und unbürokratischere Bearbeitung ermöglicht werden.

Weitere Informationen, Presseberichten und  Veröffentlichungen sowie Newslettern rund um die Dienstleistungen zur laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnung bzw. Entgelt- und Personalabrechnung finden Sie im Pressebereich der LOHNunion GmbH.

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Montag, 13. Juli 2009

Kurzarbeitergeld und KUG

Outsourcing der KUG Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung.


Umfassende Leistungen rund um die Berechnung sowie Abrechnung von Kurzarbeit bzw. Kurzarbeitergeld (KUG) sowie die Erstellung sämtlicher benötigter Unterlagen in Form der vorgeschriebenen Listen und Anträge:

  • Berechnung des Unterschiedsbetrages (SOLL- und IST-Entgelt),

  • Erstellung der Lohnabrechnung für Mitabreiter in Kurzarbeit (Basis amtliche Tabellen),

  • Berechnung der Sozialversicherungs-Beiträge (Ausfallentgelt, Arbeitslosenversicherung ...),

  • Erstellung des KUG-Antrages (monatlich)

  • Erstellung KUG-Abrechnungsliste (monatlich).


Übernahme dieser Arbeiten als monatliche Pauschale von Euro 5,75 je Mitarbeiter.


Weitere detaillierte Informationen zur Lohnabrechnung von Kurzarbeitergeld unter http://www.lohnunion.de/ sowie auf den Folgeseiten.

Freitag, 15. Mai 2009

Kurzarbeitergeld (KUG) korrekte Berechnung der Lohnabrechnung

Outsourcing der Lohnabrechnung, Gehaltsabrechnung und Personalabrechnung, ist mitunter der einfachste Weg zu korrekten Berechnung der Kurzarbeit (KUG).

Der Umfang einer korrekten und dementsprechend individuellen Lohnabrechnung im Rahmen der gesetzlichen Erfordernisse zum Anspruch und Berechnung des Kurzarbeitergeld sind umfassend.

In wirtschaftlich schwierigen Zeiten kann das Kurzarbeitergeld schnell und nachhaltig die Kosten der Lohnabrechnung entlasten. 

Die Agenturen für Arbeit erstatten beispielsweise die Hälfte der Beiträge zur Sozialversicherung, die auf Kurzarbeit entfallen oder erteilen Zuschüsse - bis zu 100% - bei Weiterbildungsmaßnahmen für in Kurzarbeit stehenden Mitarbeiter ... (befristet gültig bis Ende 2010).

In Summe geehen, werden die Antragstellung und das Verfahren mit der Agentur für Arbeit zum Kurzarbeitergeld vereinfacht. 

Weitere Informationen, Presseberichten und  Veröffentlichungen sowie Newslettern rund um die Dienstleistungen zur laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnung bzw. Entgelt- und Personalabrechnung finden Sie im Pressebereich der LOHNunion GmbH. 

Donnerstag, 26. März 2009

Outsourcing der Lohnbuchhaltung


Umfassende Leistungen im Rahmen des Outsourcing von Lohnabrechnungen, Gehaltsabrechnungen sowie der laufenden Personalabrechnung. 


Zusätzlich werden Lösungen zu allen Fragen des Personalmanagement als auch der Reisekostenabrechnung - als Ergänzung zur Lohnbuchhaltung - angeboten.
Detaillierte Preisangaben zur Lohnabrechnung als auch Flatrate-Pauschalen für zusätzliche Arbeiten zur Gehaltsabrechnung werden dargestellt.



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Montag, 9. Februar 2009

Lohnbüro für Lohnbuchhaltung und Gehaltsabrechnung


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Outsourcing der Personalabrechnung sowie der Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung mit branchenspezifischen Angeboten zur jeweiligen Entgeltabrechnung. 

Interessenten erhalten branchenspezifische Flatrate-Angebote nach konkreter Aufgabenstellung von Seiten des Geschäftkundenservice.

usatzleistungen rund um die Abrechnung von Lohn und Gehalt. Ergänzende Lösungen zur Zeiterfassung, Reisekostenabrechnung bis zum Personalmanagement (Software oder ASP) mit direktem Datenzugriff auf alle Lohnabrechnungen der zurückliegenden Personalabrechnung.  

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Donnerstag, 1. Januar 2009

Sofortmeldungen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung

Ab 2009 werden die Sofortmeldungen wieder eingeführt (Januar 2009)


Mit dem 01.01.2009 wurde die Sofortmeldung wieder eingeführt. Ziel der Sofortmeldungen ist, die illegale Beschäftigung und die Schwarzarbeit einzudämmen. 


Angaben / Inhalte zur Sofortmeldung

Personen, die in bestimmten Branchen beschäftigt sind, müssen durch den Arbeitgeber  bereits am Tag des Beschäftigungsbeginns an die Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung gemeldet werden.

Folgende Angaben muss die Sofortmeldung enthalten:
  • Vorname und Name des Beschäftigten
  • Tag der Beschäftigungsaufnahme
  • Versicherungsnummer des Beschäftigten (alternativ Geburtsdatum / Geburtsort /  Anschrift)
  • Betriebsnummer des Arbeitgebers
Für die Sofortmeldung ist der Meldegrund "20" anzuwenden. 


Branchen für die elektronische Sofortmeldung

Ab dem 01.01.2009 ist eine Sofortmeldung für folgende Branchen erforderlich:
  • Baugewerbe
  • Personenbeförderungsgewerbe
  • Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
  • Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe
  • Gebäudereinigungsgewerbe
  • Schaustellergewerbe
  • Unternehmer der Forstwirtschaft
  • Fleischwirtschaft
  • Messebau


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Diese kann rechtsverbindlich ausschließlich im Rahmen einer Einzelprüfung entsprechend qualifizierter Berufsgruppen erfolgen. Der Autor führt keine Beratung in steuerlichen, wirtschaftlichen oder fachrechtlichen Bereichen durch und bietet diese auch nicht an.

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