Freitag, 11. November 2011

Elektronische Gesundheitskarte ab Oktober 2011


Elektronische Gesundheitskarte - Start ab Oktober 2011 


Wenn Sie in den nächsten Wochen Post von Ihrer Krankenkasse erhalten, kann das folgenden Grund haben: Die gesetzlichen Krankenkassen bereiten die Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte vor. Ab Oktober 2011 erhalten die ersten Versicherten ihre neue Karte.
 
Welche Daten werden gespeichert?
Die elektronische Gesundheitskarte enthält neben einem Lichtbild Informationen, die jeden Versicherten als eindeutigen Besitzer der Karte identifizieren. Das sind: Name, Anschrift, Krankenkasse und der Versicherungsstatus. Diese Informationen sind auf einem Chip gespeichert.

Datensammlung ist freiwillig
Die neue Gesundheitskarte übernimmt zunächst die Funktion der bisherigen Krankenversichertenkarte. Sie ist technisch für weitere Anwendungen geeignet. Dazu können zusätzliche Daten gespeichert werden. Aber: Der Versicherte entscheidet über diese Daten.
Zusätzliche Daten sind:
  • Notfalldaten
  • Liste aller eingenommenen Medikamente
  • Impfstatus
  • Patientenakten der behandelnden Ärzte
  • Entscheidung zur Organspende.
 Jeder Versicherte erhält eine sechsstellige PIN zum Schutz seiner Daten.

Vorteile für die Versicherten
Das Speichern von zusätzlichen Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte bietet den Versicherten mehr Komfort und Sicherheit.

Wenn im Notfall Informationen über chronische Erkrankungen oder Allergien vorliegen, kann das lebensrettend sein. Informationen über eingenommene Medikamente verhindern, dass neue Medikamente verordnet werden, durch die es zu gefährlichen Wechselwirkungen kommen kann. Wenn der Arzt alle bereits gesammelten Gesundheitsinformationen einsieht, werden unnötige und belastende Doppeluntersuchungen vermieden.

Wie sicher ist die neue Karte?
Die neue Gesundheitskarte ist eine Mikroprozessorkarte, auch "Smart Card" genannt. Hier können Informationen sicher abgelegt werden, die Unbefugte selbst mit modernsten Hilfsmitteln nicht lesen oder kopieren können. Nur für den Arzt oder Apotheker oder wenn der Versicherte seine sechststellige PIN eingibt, sind die Informationen des Chip lesbar.

Zum Vergleich: Die jetzige Krankenversichertenkarte ist eine reine Speicherkarte. Ihre Informationen können mit einfachen Mitteln kopiert, gelöscht oder manipuliert werden, da sie keinerlei Schutzmechanismen bietet.
Geht die Gesundheitskarte verloren oder wird sie entwendet, kann die Krankenkasse die Karte sperren. Unberechtigte erhalten keine Leistung, Missbrauch ist ausgeschlossen.

Auch das Lichtbild auf der neuen Gesundheitskarte trägt dazu bei, den Missbrauch einzudämmen.

Vorbereitungen in Arztpraxen laufen
Zurzeit erhalten Praxen, Krankenhäuser und Apotheken neue Kartenlesegeräte, die sowohl die alten als auch die neuen Gesundheitskarten lesen können. 

Es ist nicht auszuschließen, dass vereinzelt Enpässe in einigen Arztpraxen auftreten - daher sollte die alte Versicherungskarte nicht sofort entsorgt, sondern gemeinsam mit der neuen Gesundheitskarte beim nächsten Arztbesuch vorgelegt werden.  


Für weitere Informationen bzw. mögliche Aktualisierungen besuchen Sie den News-Bereich der  LOHNunion GmbH.


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