ELStAM mit neuem
Starttermin (November 2011)
Die altbekannte Papier-Lohnsteuerkarte aus dem Jahr 2010
behält auch über den Jahreswechsel 2011/2012 ihre Gültigkeit.
Schuld ist die Verschiebung des Starttermins der
elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), welche eigentlich zum
01.01.2012 eingeführt werden sollte. Aufgrund technischer Umstellungsschwierigkeiten
wurde seitens des BMF entschieden, die Lohnsteuerkarte aus 2010 zunächst zu
behalten. Ein neuer Starttermin ist nunmehr zur Jahresmitte 2012 vorgesehen.
Sie als Arbeitgeber müssen die Lohnsteuerkarte 2010 nach
Ablauf des aktuellen Jahres zu nächst weiter aufbewahren und die darauf
enthaltenen Eintragungen nicht nur für das laufende Jahr, sondern auch für den
Lohnsteuerabzug im Jahr 2012 zugrunde legen.
Arbeitnehmer, die erstmalig eine Lohnsteuerkarte
benötigten, erhalten vom zuständigen Finanzamt eine Bescheinigung in Form einer
Art "Ersatzlohnsteuerkarte".
Ausgenommen hiervon sind ledige
Arbeitnehmer, die im Jahr 2011 ein Ausbildungsverhältnis als erstes
Dienstverhältnis beginnen. Hier können Sie als Arbeitgeber die wesentlichen
Merkmale unterstellen, sich durch den Arbeitnehmer die Richtigkeit der
gemachten Angaben bestätigen lassen.
Dieser Veröffentlichung ergänzt einen vorangegangenen Post zum gleichen Thema: ELStAM ersetzt Papier-Lohnsteuerkarte (Start: 01.01.2012).
Für weitere Informationen bzw. mögliche Aktualisierungen besuchen Sie den News-Bereich der LOHNunion GmbH
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