Montag, 7. November 2011

ELStAM - Elektronische Lohnsteuerkarte / Starttermin verschoben


ELStAM mit neuem Starttermin (November 2011)


Die altbekannte Papier-Lohnsteuerkarte aus dem Jahr 2010 behält auch über den Jahreswechsel 2011/2012 ihre Gültigkeit.

Schuld ist die Verschiebung des Starttermins der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), welche eigentlich zum 01.01.2012 eingeführt werden sollte. Aufgrund technischer Umstellungsschwierigkeiten wurde seitens des BMF entschieden, die Lohnsteuerkarte aus 2010 zunächst zu behalten. Ein neuer Starttermin ist nunmehr zur Jahresmitte 2012 vorgesehen.

Sie als Arbeitgeber müssen die Lohnsteuerkarte 2010 nach Ablauf des aktuellen Jahres zu nächst weiter aufbewahren und die darauf enthaltenen Eintragungen nicht nur für das laufende Jahr, sondern auch für den Lohnsteuerabzug im Jahr 2012 zugrunde legen.

Arbeitnehmer, die erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigten, erhalten vom zuständigen Finanzamt eine Bescheinigung in Form einer Art "Ersatzlohnsteuerkarte". 

Ausgenommen hiervon sind ledige Arbeitnehmer, die im Jahr 2011 ein Ausbildungsverhältnis als erstes Dienstverhältnis beginnen. Hier können Sie als Arbeitgeber die wesentlichen Merkmale unterstellen, sich durch den Arbeitnehmer die Richtigkeit der gemachten Angaben bestätigen lassen.

Dieser Veröffentlichung ergänzt einen vorangegangenen Post zum gleichen Thema: ELStAM ersetzt Papier-Lohnsteuerkarte (Start: 01.01.2012).

Für weitere Informationen bzw. mögliche Aktualisierungen besuchen Sie den News-Bereich der LOHNunion GmbH


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